Weitwinkelaufnahme des Innenhofs eines modernen Holzgebäudes mit markanter Holzfassade und großen Fenstern. Der gepflasterte Hof zeigt Fahrradständer, Sitzbereiche, junge Bäume und einen Parkplatz mit einem weißen Transporter; auf den Dächern sind Solarpaneele zu sehen. Klare Tageslichtstimmung unter blauem Himmel.
Abb. 1: Der Gebäudekomplex des Schulcampus in Aschheim besteht aus vier zusammenhängenden Gebäudeteilen. (Quelle: köhler architekten + beratende Ingenieure GmbH)

Planung | Ausführung 2026-09-30T06:54:28.391Z Brandschutzkonzept: Schule in Aschheim

Holz prägt den neuen Schulcampus Aschheim und verbindet Klimaschutz mit einem anspruchsvollen Brandschutzkonzept. Der Beitrag zeigt, wie sich offene Lerncluster, sichtbare Holzoberflächen und großflächige Versammlungsbereiche mit aktuellen Richtlinien wie MSchulbauR und MHolzBauRL vereinbaren lassen. Er erläutert Abweichungen, Nachweise und konstruktive Details. Das Projekt ist ein Beispiel für risikogerechte Lösungen im Schulbau der Gebäudeklassen 4 und 5.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt der Holzbau zunehmend an Bedeutung und wird auch künftig eine zentrale Rolle im Bauwesen spielen. Als nachwachsender Rohstoff bindet Holz CO₂ und speichert es langfristig im Bauwerk, während gleichzeitig der Einsatz grauer Energie im Vergleich zu konventionellen Bauweisen deutlich reduziert wird.

Im Schulbau ergeben sich daraus besondere Chancen, da Bildungsbauten eine wichtige Vorbildfunktion für nachhaltiges Bauen übernehmen. Zudem verbessern natürliche Materialien wie Holz das Raumklima und das Wohlbefinden der Nutzerinnen und Nutzer in besonderer Weise. Erweiterte Möglichkeiten des Holzbaus, etwa sichtbare Holzoberflächen auch in höheren Gebäudeklassen, eröffnen zusätzliche gestalterische und funktionale Spielräume bei gleichzeitig erfüllbaren Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit.

Im diesem Beitrag wird das Brandschutzkonzept des neuen Schulcampus in Aschheim vorgestellt. Diese Schule, deren Obergeschosse nahezu vollständig in Holzbauweise erstellt wurden, soll zum neuen Schuljahr im September 2026 in Betrieb gehen. Vorab werden die bauordnungsrechtlichen Grundlagen beleuchtet, die der Planung zugrunde lagen.

Bauordnungsrechtliche Grundlagen für den Holzbau/Schulbau

Bei Schulbauten handelt es sich um geregelte Sonderbauten. Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) in der Fassung von 2009 [3] wurde in der Mehrheit der deutschen Bundesländer bauaufsichtlich eingeführt, allerdings mit teilweise länderspezifischen Anpassungen. Die MSchulbauR 2009 ist in Bayern nicht als verbindliche Rechtsvorschrift erlassen. Sie wird dort jedoch orientierend herangezogen, um die brandschutztechnischen Schutzziele zu erfüllen. Für die Stadt München sei noch hervorgehoben, dass es einen eigenen Bauleitfaden für mehrgeschossigen Holzbau im Bildungswesen [8] gibt.

Die Fassung von 2009 wird derzeit schrittweise abgelöst. Eine neue Muster-Schulbau-Richtlinie (Fassung September 2025) [4] wurde bereits veröffentlicht. In der neuen Schulbau-Richtlinie sind nun auch Lernbereiche mit Größen von 600 bis 900 m² Bruttogrundfläche geregelt. Die Möglichkeit, Schulen bei Ausbildung von brandschutztechnisch abgetrennten Räumen oder Raumgruppen bis 600 m² und einer Gebäudehöhe unter 13 m materiellrechtlich wie Gebäude der GK 4 zu behandeln, ist eine wichtige und zu begrüßende Weiterentwicklung. Sie eröffnet insbesondere dem Holzbau neue Spielräume. Der Übergang von 60 zu 90 Minuten Feuerwiderstand bedeutet im Holzbau häufig nicht nur eine konstruktive Verstärkung, sondern einen grundlegenden Systemwechsel: weg von offenen Lösungen hin zu stärker gekapselten und nachweisintensiven Konstruktionen. Dennoch sind einige Punkte der neuen MSchulbauR in der Fachwelt umstritten, insbesondere z. B. die Beschränkung der Länge des zweiten Rettungswegs auf 25 m.

Der Holzbau bleibt auch in der neuen MSchulBauR [4] unerwähnt. Mit dem Verweis der Richtlinie, dass auf tragende und aussteifende Bauteile in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 7 m die Anforderungen der MBO [2] an diese Bauteile in Gebäuden der GK 5 anzuwenden sind, erschließt sich, dass damit auch die Öffnung für eine Holzbauweise gemäß § 26 (2) Satz 4 MBO [2] gemeint ist. Als technische Baubestimmung liegt die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) [6] in der Fassung vom 24. September 2024 vor. Diese ist bereits in den meisten Bundesländern eine eingeführte technische Baubestimmung. Gemäß dem Anwendungsbereich ist die Richtlinie grundsätzlich nur anwendbar bei Gebäuden mit brandschutztechnisch abgetrennten Räumen/Raumgruppen, die nicht größer als 400 m² sind. Mögliche sichtbare Holzoberflächen werden sogar auf brandschutztechnisch abgetrennte Raumgruppen bis max. 200 m² Brutto-Grundfläche beschränkt. Dementsprechend besteht die Problematik, dass die MHolzBauRL [6] nicht auf Schulgebäude anwendbar ist, da i. d. R. aufgrund der heute möglichst offen gestalteten Lerncluster/Lernhäuserbildung größere Teilnutzungseinheiten gebildet werden. Für Sonderbauten ist die Richtlinie nur anwendbar, wenn zusätzlich eine bestimmungsgemäße Nutzung für selbstrettungsfähige Personen vorgesehen ist. Dies kann für übliche Schulgebäude jedoch vorausgesetzt werden.

Es bestehen brandschutztechnisch keine Bedenken, die Holzbaurichtlinie in ihren Grundzügen auch auf Schulgebäude mit größeren brandschutztechnisch abgetrennten Räumen oder Raumgruppen anzuwenden. Die brandschutztechnische Infrastruktur in einer Schule ist deutlich besser als die eines Standardwohn- oder Bürogebäudes. In Schulen wird ohnehin bauordnungsrechtlich eine Alarmierungsanlage erforderlich, die zu einer schnellstmöglichen Evakuierung des Gebäudes und zur Alarmierung der Feuerwehr führt. Schulgebäude sind während der Kernzeiten stark besucht. In Klassenzimmern, Fachräumen und Fluren halten sich fast ständig Menschen auf. Ein beginnender Brand wird am Brandgeruch oder an der Rauchentwicklung meist sofort von Schülern oder Lehrkräften bemerkt. Auch die Rettungswege sind in einer Schule optimal, da sie baulich sichergestellt werden, klar strukturiert sind und größere Breiten aufweisen als in Standardgebäuden. Die Entfluchtung erfolgt sehr schnell, da regelmäßige Evakuierungsübungen durchgeführt werden und die Schüler und Lehrkräfte die Rettungswege kennen und unmittelbar aufsuchen können.

Für bauordnungsrechtliche Anforderungen in der MHolzBauRL [6] ist gemäß der MVV TB eine Abweichung nach § 85a Abs. 1 Satz 3 MBO [2] ausgeschlossen. Eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen kommt nur nach § 67 MBO in Betracht. Nicht nur deshalb sollte frühzeitig eine Einbeziehung eines Prüfsachverständigen für Brandschutz bzw. der genehmigenden Behörde und der zuständigen Brandschutzdienststelle in die brandschutztechnische Planung erfolgen. Aufgrund der Komplexität von Schulcampusprojekten in Holzbauweise ist dies essenziell für eine erfolgreiche Umsetzung.

Aufgrund der Bauantragstellung im Jahr 2022 wurden bei der Planung des Schulcampus in Aschheim die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) in der Fassung vom 28. Oktober 2020 und die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) in der Fassung vom April 2009 berücksichtigt.

Ein detaillierter Brandschutzplan für das 1. Obergeschoss des Bauteils B2, der die architektonische Raumaufteilung, Fluchtwege, Brandschutzabschnitte und die dazugehörige Legende enthält.
Abb. 2: Auszug aus dem Brandschutzplan. Obergeschoss B2 (Quelle: bauart Konstruktions GmbH & Co. KG)

Allgemeines und Fluchtwegführung beim Schulcampus

Der Gebäudekomplex des Schulcampus in Aschheim besteht aus vier zusammenhängenden Gebäudeteilen. Außerdem wurden eine Dreifachsport- und Schwimmhalle sowie ein kleines Verwaltungsgebäude mit Lehrerapartments und einer Hausmeisterwohnung erstellt. Die Gebäude sind in den Obergeschossen in Holzbauweise ausgeführt mit Holz-Beton-Verbunddecken, tragenden und nichttragenden Innenwänden in Holzrahmen- und Massivholzbauweise sowie mit tragenden und nichttragenden Außenwänden in Holzrahmenbauweise.

Leeres, modernes Klassenzimmer mit sichtbarer Holzverkleidung an Decke und Wänden, großen bodentiefen Fenstern, vereinzelten Tischen und einem grünen Stuhl. Der Boden ist mit Schutzfolie oder Abdeckung versehen, was auf Bau- oder Einrichtungsarbeiten hindeutet. Helles Tageslicht durchflutet den Raum.
Abb. 3: Innenansicht Klassenzimmer (Quelle: Köhler Architekten + beratende Ingenieure GmbH)

Besonderes Augenmerk wurde bei der brandschutztechnischen Konzeption auf den Hauptkomplex gerichtet. Dieser erfüllt mit seinen Abmessungen von ca. 180 × 44 m zusätzlich den Sonderbautatbestand einer geschossweisen Fläche von mehr als 1.600 m². Zudem ist der Hauptkomplex mit den beiden vorhandenen Pausenhallen/Aulen und der Mensa, die für eine Nutzung von jeweils mehr als 200 Personen vorgesehen sind, als mehrgeschossige Versammlungsstätte einzustufen. Das Zentralgebäude wurde dreigeschossig geplant, bestehend aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Teilbereiche sind unterkellert.

Aufgrund der bei Schulen üblichen größeren Raumhöhen wurde eine Fußbodenhöhe von 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel überschritten, sodass die Schule formal in die GK 5 eingestuft wurde. In Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen für Brandschutz konnten für alle materiellrechtlichen Anforderungen die Regelungen der GK 3 im Rahmen von Abweichungen angesetzt werden. Die Ausführung von feuerhemmenden Bauteilen im Gegensatz zu feuerbeständigen Bauteilen erleichterte die bauliche Umsetzbarkeit insbesondere im Hinblick auf die Bauteilstärken und die Ausführung von brandschutztechnischen Bekleidungen.

Innenhof eines modernen Campus- oder Bürogebäudes mit warmer Holzfassade als Hauptmotiv. Menschen gehen und unterhalten sich, ein großer Baum mit Sitzbank prägt den Vorplatz, transparente Glasfronten und ein gepflasterter Weg ergänzen die ruhige, sonnige Atmosphäre; wirkt wie ein architektonisches 3D-Rendering.
Abb. 4: Visualisierung Hofansicht (Quelle: Visualisierungen: köhler architekten + beratende Ingenieure GmbH)

Anlässlich der geplanten offenen Lernbereiche wurde auf die Ausbildung von notwendigen Fluren verzichtet. Die Fluchtwege verlaufen über zentral angeordnete Stahlbetontreppen, die sich innerhalb von Hallen nach MSchulBauR [4] (rot markiert in Abb. 2) befinden. Ein weiterer Rettungsweg wird über die umlaufenden Fluchtbalkone sichergestellt, an denen strategisch sinnvoll Außentreppen angeordnet sind. Die umlaufenden Fluchtbalkone begünstigen eine schnellstmögliche Evakuierung. Personen können im Gefahrenfall flexibel in beide Richtungen ausweichen und sind nicht auf einen einzelnen notwendigen Flur oder Treppenraum angewiesen. Wird ein Bereich durch Rauch oder Feuer blockiert, bleibt die alternative Laufrichtung oft weiterhin nutzbar.

Für den Hauptkomplex sind zwei Feuerwehrzufahrten vorhanden, die sich auf der nordöstlichen und der südöstlichen Seite befinden und somit die Anfahrt von unterschiedlichen Gebäudeseiten aus ermöglichen. Von den Zufahrten und den geplanten Bewegungsflächen sind die Gebäude bzw. die außenliegenden notwendigen Treppen jeweils über geradlinige Zugänge erreichbar. Die Angriffswege der Feuerwehr führen beim Hauptkomplex ebenfalls über die zentralen Hallen und die umlaufenden Fluchtbalkone. Des Weiteren sind Wendemöglichkeiten sowie eine Durchfahrt für die Feuerwehr auf dem Grundstück vorhanden. [...]

Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 4.2026 des FeuerTrutz Magazins (August 2026) erschienen. Darin werden Brandabschnittsbildung und Bauteilanforderungen, die Besonderheiten verschiedener Teile des Gebäudekomplexes und die Anlagentechnik beschrieben.

[1] DIN 4102‑4:2025-06: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

[2] MUSTERBAUORDNUNG – MBO – in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024

[3] Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR) in der Fassung vom April 2009

[4] Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR) in der Fassung vom 09.09.2025

[5] Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) in der Fassung vom 28.10.2020

[6] Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) in der Fassung vom 24.09.2024

[7] vfdbTB 04-01: Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes, 4. überarbeite und ergänzte Auflage März 2020

[8] Anlage C.1.2.1 zum Bauleitfaden „Mehrgeschossiger Holzbau im Bildungswesen (Sonderbau)“ des Baureferats der Landeshauptstadt München vom 15.03.2021

zuletzt editiert am 30. September 2026
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